AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ballett und Tanzschule Belaro
(Stand 01.03.2022)

für neue Verträge ab dem 01.03.2022

§ 1

Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs und Veranstaltungsorte der Ballett- und Tanzschule Belaro, nachfolgend Belaro genannt, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2

Körperliche Voraussetzungen
Der Teilnehmer versichert Belaro, dass seine Teilnahme am Unterricht aus medizinischer Sicht möglich und vertretbar ist. Bei Minderjährigen setzt Belaro voraus, dass die Erziehungsberechtigten sichergestellt haben, dass einen Unterrichtsteilnahme des angemeldeten Minderjährigen aus medizinischer Sicht möglich und vertretbar ist. Falls eine solche Vergewisserung durch die Erziehungsberechtigen nicht stattgefunden hat, können Belaro dadurch keine Nachteile entstehen. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Verantwortung und hat seine körperlichen Möglichkeiten selbst einzuschätzen.

§ 3

Vertragsschluss und Dauer

Mit Unterzeichnung des Vertrages kommt es zum Vertragsabschluss zwischen Belaro und dem Vertragspartner und verpflichtet diesen zur vollständigen Zahlung der gesamten Kursgebühr bei Kursen mit begrenztem Zeitraum bzw. der vollen monatlichen Zahlung bei fortlaufenden Kursen. Der Vertragspartner ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dadurch werden beide Vertragspartner von Belaro. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.

Eine Änderung der ersten Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich. Ab der Änderung gilt automatisch die neue erste Vertragslaufzeit.

  • § 3a) ein Monat erste Vertragslaufzeit – der Vertrag kann für einmonatige Erstlaufzeit abgeschlossen werden und verlängert sich automatisch um einen Monat
  • § 3b) 6 Monate erste Vertragslaufzeit – der Vertrag kann für sechsmonatige Erstlaufzeit abgeschlossen werden und verlängert sich automatisch nach Ablauf der 6 Monate um einen Monat
  • § 3c) 12 Monate erste Vertragslaufzeit – der Vertrag kann für zwölfmonatige Erstlaufzeit abgeschlossen werden, nach 12 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat

§ 4

Zahlungsbedingungen

Durch Unterschrift des Vertrages verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung der vollen (monatlichen) Kursgebühren. Versäumen von Unterrichtsstunden (z.B. durch geschäftliche oder private Termine oder Krankheit) oder Abbruch eines gebuchten Kurses entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten (monatlichen) Kursgebühren. Die Kursgebühren werden von Belaro mit eine Einzugsgenehmigung per Lastschriftverfahren (SEPA) jeweils monatlich im Voraus zum ersten oder 15. eines jeden Monats eingezogen bis zum Vertrags Ende. Kurse mit begrenzter Zeitdauer sind bar bis spätestens zum ersten Kurstag zu bezahlen.

Bei Überweisung ist die Kursgebühr bis zu einer Woche vor Beginn des Kurses/Monat zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an.

Bei Vertragsabschluss mit Barzahlung Vereinbarung wird eine zusätzliche monatliche Gebühr von 5,-€ erhoben.

Bei Zahlungsverzug ist Belaro berechtigt, für jede schriftliche Mahnung Gebühren von pauschal 5,- € zu erheben. Im Fall eines Verzugs werden dem Vertragspartner außerdem zuzüglich zu den Kursgebühren Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Eine Auszahlung von gekauften Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 5

Kündigung

Die Kündigung für fortlaufende Kurse muss schriftlich bis zum 3. Werktag bei Belaro eingehen. Per Post oder per E-Mail an: info@belaro-tanz.de

Bei einer Kündigung und anschließender Wiederanmeldung in einem Zeitraum von weniger als 6 Monaten nach Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wird eine Wiederaufnahmegebühr in Höhe von 50,- € erhoben.

  • § 5.1 Die erste Vertragslaufzeit (§ 3b und § 3c) kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der ersten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach der Beendigung der ersten Vertragslaufzeit, kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
  • § 5.2 Die Kündigungsfrist für Verträge mit einmonatiger Laufzeit (§ 3a) können nach der Beendigung der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

§ 6

Preise
Es gelten die jeweils aktuellen Kursgebühren, die im Büro oder auf unserer Homepage www.belaro-tanz.de eingesehen werden können.

§ 7

Teilnahmebedingungen, Versäumte Stunden, Krankheitsfall

Wird ein Stundenausfall durch Belaro verursacht, werden ausgefallene Stunden nach Absprache mit den Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder können ersatzweise in anderen angebotenen Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
Kann durch höhere Gewalt von Belaro keine Leistung erbracht werden, so haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren. Belaro behält sich vor Unterrichtszeiten zu ändern, Kurse aus organisatorischen Gründen zu verlegen. Auch im Falle einer angeordneten Schließung z. B. auf Grund einer Pandemie, wird der Unterricht im Online-modus fortgeführt. Versäumt der Teilnehmer den Unterricht, berechtigt dies nicht zu einer Zurückforderung des Unterrichtsentgeltes. Versäumte Stunden können nach Absprache in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Kann der Vertragspartner aufgrund von Krankheit längerfristig, mindestens jedoch für die Dauer von einem Monat keinen Unterricht besuchen, so werden die Stunden ab dem Einreichen eines ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit Belaro nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt aber in keinem Fall. Während der Schulferien in NRW und den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

§ 8

Unterrichtsbekleidung und Verhalten
Den Anweisungen von Vertretern von Belaro ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung hat ein Hausverbot zur Folge. In sämtlichen Räumen von Belaro, auch den Zugängen, besteht Rauchverbot. Es ist Ruhe und Ordnung zu wahren. Straßenschuhe dürfen in den Tanzsälen nicht getragen werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Verursacher für eventuell entstandene Schäden, z.B. am Tanzboden.
Die Unterrichtskleidung für Ballett besteht aus einem für die Gruppe einheitlichen Trikot, Strumpfhose, Ballettschläppchen (ggf. Spitzenschuhen) und angepasster Ballettfrisur (z. B. Dutt). Schmuck darf im Unterricht nicht getragen werden (Verletzungsgefahr). Kaugummi kauen, Essen und Trinken ist im Unterricht nicht gestattet.
Da Belaro eine der Schule angeschlossene Bar betreibt ist es nicht gestattet eigene Getränke bis auf stilles Wasser in die Schule mitzubringen.

§ 9

Haftung
Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen von Belaro geschieht auf eigene Gefahr der Kursteilnehmer und Besucher. Eine Haftung gegenüber Kursteilnehmern und Besuchern von Belaro jeglicher Art wird ausgeschlossen. Für Schäden jeder Art, die der Kunde oder Besucher verursacht, sowohl in den Räumen als auch auf Veranstaltungen von Belaro, kommt der Verursacher auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

§ 10

Weitergabe von Erlerntem
Im Unterricht von Belaro erlernte Übungen, Schrittfolgen, Figurenkombinationen, Choreographien oder Tänze, auch für Aufführungen sind geistiges Eigentum von Belaro und dürfen nicht ohne Genehmigung aufgeführt oder weitergegeben werden. Film- oder Fotoaufnahmen oder Tonaufnahmen mit jeglichem Medium während des Unterrichts und bei Aufführungen sind ohne vorherige Genehmigung durch die Schulleitung ausnahmslos verboten.

§ 11

Aufsichtspflicht
Die Lehrkraft hat eine auf die Unterrichtszeit beschränkte Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich von
Stundenbeginn mit Betreten des Tanzsaales bis hin zum Ende der Stunde mit Verlassen des Tanzsaales. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind außer der genannten Unterrichtszeit in allen Räumen von Belaro von Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern zu beaufsichtigen.

§ 12

Fotos, Film und Tonaufnahmen
Während des Unterrichts oder bei Aufführungen werden (z.B. zu Werbezwecken und Veröffentlichung auf der Homepage) Aufnahmen von den Teilnehmern gemacht. Die Vertragspartner erklären sich einverstanden, dass die von ihnen erstellten Aufnahmen der Öffentlichkeit honorarfrei zugänglich gemacht werden dürfen. Sollten die Vertragspartner keine Veröffentlichung wünschen, teilen sie dies der Schulleitung mit, die dann Aufnahmen von der Homepage umgehend entfernen wird.

§ 13

Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Sollten einzelne Vertragsbestandteile rechtlich Unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind weiter wirksam.